AGB’s für Übersetzungen
(lt. Richtlinien des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e.V. )
- Geltungsbereich
1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
- Auftragserteilung und Umfang des Übersetzungsauftrags
1) Die Übersetzungsaufträge werden vom Kunden in elektronischer oder gedruckter Form erteilt. Im Interesse einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit werden gegen Vorkasse auch telefonische oder sonstige formlose Aufträge angenommen. Eventuell sich hieraus ergebende Probleme gehen jedoch zu Lasten des Auftraggebers.
2) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3) Für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen, wird nicht gehaftet.
- Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.
2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
- Mängelbeseitigung
1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Übersetzung schriftlich gerügt werden. Geschieht dies nicht in der genannten Frist, gilt die Übersetzung als abgenommen. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
Verzichtet der Auftraggeber auf seinen Nachbesserungsanspruch, hat er nicht das Recht, das vereinbarte Honorar zu kürzen, die Zahlung zu verweigern oder sonstige Ansprüche geltend zu machen.
- Haftung
Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
Die Gewährleistung beträgt 6 Monate, gerechnet ab Abnahme. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
- Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
- Vergütung
1) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein. Die Forderung nach Vorkasse, sofortiger Zahlung bei Dienstleistung für Privatkunden ist vorbehalten.
2) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.
3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
- Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
2) Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.
- Anwendbares Recht
1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.